FAQ – Wer nicht fragt, bleibt dumm!
Wir sind nunmal kein kommunaler oder karitativer Sperrmüllentsorger, sondern ein professionelles Unternehmen, das Löhne bezahlen und den laufenden Betrieb gewährleisten muss. Gute Arbeit gibt es nicht umsonst. Wir zahlen unseren Mitarbeitern keine Dumpinglöhne, sondern anständiges Geld für harte Arbeit.
Als professionelle Fachfirma garantieren wir Ihnen zudem, dass die Entsorgung fachgerecht durchgeführt wird. Dazu haben wir die aktuellen Preise der Deponien vorliegen und berücksichtigen diese in Ihrem pauschalen Angebot. Mit uns können Sie sicher sein, dass keiner Ihrer Gegenstände illegal entsorgt wird. All das hat seinen - wie wir finden, fair kalkulierten - Preis.
Private Räumlichkeiten, wie Wohnung, Dachboden oder Keller können in der Einkommenssteuererklärung, im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um die Räumung eines Nachlasses, so können die Kosten über die Erbschaftssteuererklärung vom Finanzamt anteilig berechnet werden.
Firmen und Betriebe haben die Möglichkeit, über ihre jährliche Umsatzsteuererklärung eine professionelle Entrümpelung, wie von Lagerhallen oder Büroräumen steuerlich abzusetzen.
Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Während der Vor-Ort-Besichtigung können wir gerne Genaueres absprechen. Wichtig ist, dass Sie uns über Ihre persönlichen Gegenstände informieren, die nicht entsorgt werden sollen. Nehmen Sie diese am besten vor dem Entrümpelungstermin an sich. Das Sortieren von Gegenständen brauchen Sie nicht zu übernehmen. Wir kennen die Deponien und deren Vorgaben, so dass wir schnell und unkompliziert Gegenstände so sortieren können, wie diese anschließend entsorgt werden.